1. Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Kassenärztliche Vereinigung (KV)
- Standardversorgung aller gesetzlich Versicherten.
- Abrechnung über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zwischen Praxis und Kassenärztlicher Vereinigung.
- Kosten werden von Ihrer Krankenkasse getragen (abgesehen von Zuzahlungen wie Rezeptgebühren).
Hausarztzentrierte Versorgung (HZV)
- Spezieller Vertrag zwischen Ihrer Krankenkasse und unserer Praxis.
- Vergütung erfolgt überwiegend pauschal.
- Für Sie als Patient entstehen keine zusätzlichen Kosten.
2. Private Krankenversicherung (PKV)
- Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
- Die Rechnung erhalten Sie direkt von uns, die Erstattung erfolgt durch Ihre private Krankenversicherung (abhängig von Ihrem Vertrag).
3. Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
- Ärztliche Leistungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
- Abrechnung erfolgt nach GOÄ.
- Die Kosten tragen Sie selbst.
4. Berufsgenossenschaftliche Versorgung (BG)
- Gilt für Arbeits- und Wegeunfälle.
- Abrechnung erfolgt nach GOÄ-UV direkt mit der Berufsgenossenschaft.
- Leistungen können von uns nur erbracht werden, wenn zuvor durch D-Arzt freigegeben
- Für Sie entstehen keine Kosten.
5. Sonstige Untersuchungen
Jugendarbeitsschutzuntersuchungen
- bieten wir ausschließlich für unsere eigenen Patienten an
- die Kosten übernimmt das Land Baden-Württemberg
Feuerwehruntersuchungen
- bieten wir ausschließlich für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinden Grafenberg und Riederich an
- die Kosten übernimmt die Gemeinde
Führerschein- oder Einstellungsuntersuchungen
- Abrechnung nach den jeweils vorgeschriebenen Regelungen oder nach GOÄ, wenn keine andere Grundlage vorliegt.
- Die Kosten trägen zunächst Sie selbst und können sie dann ggf. beim Arbeitgeber einreichen
EBM – Einheitlicher Bewertungsmaßstab
Das Abrechnungssystem für gesetzlich Versicherte. Die Kosten werden direkt zwischen Praxis, Kassenärztlicher Vereinigung und Krankenkasse abgerechnet.
Der EBM wird jährlich angepasst und berücksichtigt dabei z. B. Kostensteigerungen im Gesundheitswesen.
GOÄ – Gebührenordnung für Ärzte
Das Abrechnungssystem für Privatversicherte, Selbstzahler und bestimmte Sonderleistungen (z. B. IGeL). Hier erhalten Sie eine Rechnung, die Sie selbst begleichen und ggf. bei Ihrer Versicherung einreichen.
Die GOÄ stammt im Wesentlichen von 1996 und wurde seitdem nicht grundlegend überarbeitet. Anpassungen erfolgen nur über den sogenannten Steigerungsfaktor, der im Regelfall beim 2,3-fachen Satz liegt.
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt § 12 Abs. 1 SGB V:
„Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“
Diese sogenannten WANZ-Kriterien (wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig) sind sowohl für Ärztinnen und Ärzte als auch für Krankenkassen verbindlich. Leistungen, die diese Kriterien nicht erfüllen, gelten als nicht notwendig und/oder unwirtschaftlich. Werden sie dennoch erbracht, müssen die Krankenkassen die dadurch entstandenen Kosten von den Ärztinnen und Ärzten zurückfordern (Regress). Das kann bedeuten, dass die Vergütung erbrachter Leistungen rückgefordert wird oder dass Medikamente und Verordnungen, die als unwirtschaftlich eingestuft werden, vom Arzt selbst zu bezahlen sind.
Für gesetzlich Versicherte bedeutet das: Wenn für eine gewünschte Maßnahme keine anerkannte medizinische Notwendigkeit besteht oder sie als unwirtschaftlich gilt, darf sie ausschließlich als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) erbracht werden. In diesem Fall ist die Leistung freiwillig, die Patientin oder der Patient schließt vorab eine schriftliche Vereinbarung über die Kosten, und die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Nach Erbringung erhält der Patient eine Rechnung, die privat zu begleichen ist.
Wichtig zu wissen: IGeL-Leistungen haben in der öffentlichen Diskussion oft einen Beigeschmack – etwa, dass Ärztinnen und Ärzte sich daran „bereichern“ möchten oder dass gesetzlich Versicherte „zweimal zahlen“ müssten. Diesem Eindruck möchte unsere Praxis ausdrücklich entgegenwirken. IGeL-Leistungen sind bei uns kein Instrument für zusätzliche Einnahmen, sondern ein Angebot an gesetzlich Versicherte, auf Wunsch dieselben Leistungen zu denselben Konditionen in Anspruch zu nehmen wie privat Versicherte. Damit können wir medizinisch sinnvolle Zusatzleistungen anbieten, ohne das Risiko eines Regresses tragen zu müssen.
Atteste und Gutachten bescheinigen oder dokumentieren bestimmte Aspekte des Gesundheitszustandes. Sie können von Patientinnen und Patienten selbst oder von Stellen wie Schulen, Versicherungen oder Gerichten angefordert werden. Nur wenn sie von der Krankenkasse verlangt oder für den Krankheitsnachweis am Arbeitsplatz benötigt werden, übernimmt die GKV die Kosten. In allen anderen Fällen gelten sie als IGeL-Leistungen, deren Kosten je nach Umfang und Aufwand variieren.
Nach Attesten sind in unserer Praxis Laborbestimmungen die zweithäufigsten IGeL-Leistungen. Diese werden teilweise nicht durch uns, sondern von unserem Partnerlabor erbracht und auch von diesem direkt abgerechnet. Eine Übersicht über mögliche Laboruntersuchungen und den aktuellen IGeL-Preiskatalog finden Sie auf der Webseite unseres Partnerlabors:
Labor Gärtner – Individuelle Gesundheitsleistungen
Tipp: Manche gesetzliche Krankenkassen erstatten bestimmte Leistungen im Rahmen ihrer Satzungsleistungen (z. B. Impfungen für Auslandsreisen) bis zu einem festgelegten Betrag. Es kann sich daher lohnen, die Kosten nachträglich bei der eigenen Krankenkasse einzureichen.
Personen ohne deutsche Krankenversicherung, die sich aktuell in Grafenberg aufhalten und ärztliche Hilfe benötigen, können sich in unserer Praxis behandeln lassen.
Die Vergütung der Leistung ist abhängig davon, ob der Patient über eine europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) verfügt:
Mit EHIC: Behandlung wie gesetzlich Versicherte in Deutschland, Abrechnung erfolgt über eine hier gewählte Krankenkasse.
Weitere Infos finden Sie >> hier <<.
Ohne EHIC: Die Behandlung erfolgt privat nach GOÄ; eine eventuelle Erstattung muss durch die ausländische Versicherung erfolgen.
Für geplante Behandlungen ist zusätzlich eine Genehmigung (S2-Bescheinigung) der ausländischen Krankenkasse notwendig.