Gesundheits-ID und elektronische Ersatzbescheinigung (eEB)
Ab dem 1. Januar 2024 können gesetzlich Versicherte auf Wunsch eine digitale GesundheitsID erhalten. Diese digitale Identität soll den Zugang zu Online-Gesundheitsdiensten wie dem E-Rezept oder der elektronischen Patientenakte erleichtern – vor allem über das Smartphone. Damit wird den Versicherten ein zusätzlicher Weg zur Identifikation geboten, neben dem bisherigen Verfahren über das Einstecken der elektronischen Gesundheitskarte. Die Nutzung der digitalen GesundheitsID ist freiwillig. Patienten benötigen dafür zum einen die Zugangsdaten von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse und zum anderen die Handy-App ihrer Krankenkasse.
Die Gesundheits-ID ermöglich:
gesetzlich Versicherten zukünftig auf das Einstecken der Krankenkassenkarte zu verzichten (s.u.)
privat Versicherten zukünftig den Zugang zum eRezept, zur eAU sowie ebenfalls den digitalen Nachweis eines bestehenden Versicherungsschutzes.
Ab voraussichtlich Juli 2025 können gesetzlich Versicherte ihre Versichertendaten auch digital über eine elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) an die Praxis übermitteln. Diese kann als Nachweis über den Versicherungsstatus dienen. Dazu können Patienten entweder in ihrer Krankenkassen-APP die Praxis auswählen oder den QR-Code ihrer Praxis einscannen und dann übermittelt die Krankenkassen den Versicherungsnachweis digital an die Praxis („Online Check-in“). Insbesondere für berufstätige Patienten mit regelmäßigem Bedarf an Dauermedikamenten stellt das eine Erleichterung dar. In Kombination mit den anderen neuen digitalen Lösungen kann der Prozess wie folgt vereinfacht werden:
Sie führen (von zuhause aus) den Online Check-in via Krankenkassen-APP durch (bei gesetzlich Versicherten können wir für Sie von da an für das aktuelle Quartal Leistungen zulasten der Krankenkasse erbringen bzw. verordnen)
Sie bestellen in der PatMed-App das Dauermedikament, das zur Neige geht (es können ausschließlich Dauermedikamente bestellt werden, die wir Ihnen bereits verordnet haben)
Wir prüfen Ihre Bestellung und stellen dann ein eRezept aus
Sie können dann z.B. Ihr eRezept entweder über die eRezept-App der gematik abrufen und an Ihre Apotheke vor Ort weiterleiten oder über andere Verfahren (sprechen Sie einfach den Apotheker Ihres Vertrauens beim nächsten Besuch darauf an).
Für weitere Informationen: Bundesministerium für Gesundheit, gematik, private Krankenversicherungen, AOK, TK,
Unser zukünftiger QR-Code für den Online-Check-in: