Gesundheits-ID  und  elektronische Ersatzbescheinigung (eEB)

Ab dem 1. Januar 2024 können gesetzlich Versicherte auf Wunsch eine digitale GesundheitsID erhalten. Diese digitale Identität soll den Zugang zu Online-Gesundheitsdiensten wie dem E-Rezept oder der elektronischen Patientenakte erleichtern – vor allem über das Smartphone. Damit wird den Versicherten ein zusätzlicher Weg zur Identifikation geboten, neben dem bisherigen Verfahren über das Einstecken der elektronischen Gesundheitskarte. Die Nutzung der digitalen GesundheitsID ist freiwillig. Patienten benötigen dafür zum einen die Zugangsdaten von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse und zum anderen die Handy-App ihrer Krankenkasse.

Die Gesundheits-ID ermöglich:

Ab voraussichtlich Juli 2025 können gesetzlich Versicherte ihre Versichertendaten auch digital über eine elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) an die Praxis übermitteln. Diese kann als Nachweis über den Versicherungsstatus dienen. Dazu können Patienten entweder in ihrer Krankenkassen-APP die Praxis auswählen oder den QR-Code ihrer Praxis einscannen und dann übermittelt die Krankenkassen den Versicherungsnachweis digital an die Praxis  („Online Check-in“). Insbesondere für berufstätige Patienten mit regelmäßigem Bedarf an Dauermedikamenten stellt das eine Erleichterung dar. In Kombination mit den anderen neuen digitalen Lösungen kann der Prozess wie folgt vereinfacht werden: 


Für weitere Informationen: Bundesministerium für Gesundheit, gematik, private Krankenversicherungen, AOK, TK


Unser zukünftiger QR-Code für den Online-Check-in: